Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Vorhaben "Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V 136 mit einer Nennleistung von 3,45 MW, einer Nabenhöhe von je 149 m und einem Rotordurchmesser von 136 m als Repowering von 12 Windenergie-Altanlagen vom Typ VESTAS V-66 im Vorranggebiet für die Windenergienutzung in Wörbzig" im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Vorlage
EGSA/163/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ VESTAS V 136 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 136 m, einer Gesamthöhe von 217 m, 3,45 MW  Nennleistung als Repowering von 12 Windenergie-Altanlagen vom Typ VESTAS V- 66 im Vorranggebiet für die Windenergienutzung Wörbzig“ auf dem Flurstück 1019 der Flur 3 und dem Flurstück 1005 der Flur 4 in der Gemarkung Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt durch die WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH aus Leer.