Betreff
Umschuldung eines Darlehens
Vorlage
EGSA/150/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 108 KVG (LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. § 5 Abs. 6 c) der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt in der derzeit geltenden Fassung ein Darlehen in Höhe von 37.173,99 EUR aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2. Auszahlung: 25.629,68 € Konto-Nr. 6010101172

                            11.544,31 € Konto-Nr. 6010101164

    je zu 100 %.

3. Zahlungsweise Zins und Tilgung halbjährlich nachträglich sofort nach Darlehens-

    aufnahme.

4. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

5. Das Darlehen ist am 30.05.2017 aufzunehmen.

6. Das Darlehen soll nach Ablauf der Zinsbindung vollständig getilgt sein.

7. Zins und Tilgung sind erstmals zum 29.11.2017 zu zahlen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nach Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.