Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
EGSA/166/2015
Aktenzeichen
EGSA-Spielplatz Glauzig
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014 - GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) i.V.m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 04.12.2014 die Annahme der Sachspende Federwipper „aukam – Gauly“ in Höhe von 381,87 € von der Firma „KSD GmbH, Glauzig, Dorfstraße 25 in 06369 Südliches Anhalt“ anzunehmen. Der Firma ist nach Anlieferung bzw. nach dem Aufbau des Spielgerätes eine entsprechende Sachspendenbestätigung auszustellen.