Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Anbringung einer Werbeanlage am Ort der Leistung" in der Hauptstraße 31 im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/123/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Anbringung einer Werbeanlage am Ort der Leistung; 1. Basisprofil mit Markenmodul Logobox, 2. Logobox Hochformat, 3. Türschild“ der Antragstellerin Take/Allianzvertretung im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Flur 5, Flurstücke 93/1, Gemarkung Weißandt-Gölzau.