Betreff
Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonst. Zuwendungen
Vorlage
EGSA/052/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.