Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt. |
Die Erteilung der Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.