Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B5 "Museumsdorf und Festwiese" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der StadtSüdliches Anhalt
Vorlage
EGSA/022/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Umbau und Sanierung ehemaliges Gutshaus & Errichtung von 4 Balkontürmen“ in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau, Kirchstraße; Flur 4, Flurstücke 204, 206 und 27, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 "Museumsdorf und Festwiese" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzung der überbaubaren Grundstücksflächen.