Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach den §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben „Wesentliche Änderung /Erweiterung der bestehenden Biogasanlage Pfaffendorf“, „Am Horngraben“ im Ortsteil Pfaffendorf, Flurstück 41, Flur 2, Gemarkung Edderitz in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären. Das
anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz Sachsen-Anhalt
auf dem Grundstück des Antragstellers zu beseitigen. Ergänzungen
zu dem Inhalt des Prüfschemas für die Einzellfalluntersuchung nach § 3c des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind nicht erforderlich. |