Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt SüdlichesAnhalt für den Neubau einer Rohrbrücke
Vorlage
EGSA/225/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau einer Rohrbrücke zwischen den Gebäuden 3 und 18“ der IPT Pergande GmbH, Geschäftsführer Wilfried Pergande, in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau; Flur 5, Flurstücke 1083 und 1106, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen für die überbaubaren Grundstücksflächen.

 

Für die Überquerung der Gemeindestraße „Raffineriestraße“ (Flur 5, Flurstück 1111) wird zwischen der Stadt Südliches Anhalt und der IPT Pergande GmbH eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.