Betreff
Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen für den Zeitraum 01.12.2014 bis 31.12.2014
Vorlage
EGSA/221/2014
Aktenzeichen
202001
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014, S. 288) über die Annahme von Spenden und sonstigen Zuweisungen für den Zeitraum 01.12.2014 bis 31.12.2014. Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.