Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle zur
Fahrzeughalle“ der Antragstellerin Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil
Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Köthener Straße 13, Flur 5,
Flurstücke 97/1, 98/1, 98/3, 101/1, 102/2 und 118/7, Gemarkung
Weißandt-Gölzau. Für
die Sicherung der Zuwegung von der Fahrzeughalle zur Köthener Straße wird für
das Flurstück 118/7 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau eine
Zufahrtssicherung in Form der Eintragung einer Baulast oder einer
Grunddienstbarkeit beschlossen. |