Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch für das Vorhaben "Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle" in der Köthener Straße im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/217/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle“ der Antragstellerin Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Köthener Straße 13, Flur 5, Flurstücke 97/1, 98/1, 98/3, 101/1, 102/2 und 118/7, Gemarkung Weißandt-Gölzau.

 

Für die Sicherung der Zuwegung von der Fahrzeughalle zur Köthener Straße wird für das Flurstück 118/7 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau eine Zufahrtssicherung in Form der Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit beschlossen.