Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu der Voranfrage "Bau eines Einfamilienhauses" in der Willy-Lohmann-Straße im Ortsteil Radegast der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/166/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu der Voranfrage  „Bau eines Einfamilienhauses (Bungalowstil)“ der Antragsteller Denis und Ulrike von Angern im Ortsteil Radegast der Stadt Südliches Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 27, Flur 4, Flurstück 164/1, Gemarkung Radegast.