Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu der Voranfrage "Bau eines Einfamilienhauses" in der Willy-Lohmann-Straße im Ortsteil Radegast der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/166/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu der Voranfrage „Bau eines Einfamilienhauses (Bungalowstil)“
der Antragsteller Denis und Ulrike von Angern im Ortsteil Radegast der Stadt
Südliches Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 27, Flur 4, Flurstück 164/1, Gemarkung
Radegast. |