Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans"Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg", Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht gem. § 7 Landesplanungsgesetz und Beteiligung an der Festlegung des Untersuchungsrahmens einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes
Vorlage
EGSA/154/2014
Aktenzeichen
611301/EGM/REG-TPW/2014/Th
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt für den Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum Sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Änderung fordert:

 

Im Abschnitt  2.2.1 -Schutzgut Mensch- sollen die Angaben von Abständen um Siedlungsbereiche/genehmigte Wohnbaugebiete im Bewertungsmaßstab wie folgt geändert werden:

 

Konfliktintensität gering                        ab 1.500 m

Konfliktintensität mittel                         1.100 m bis 1.500 m

Konfliktintensität hoch                          1.000 m