Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage
des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt für
den Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des
Umweltberichtes zum Sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Änderung fordert: Im Abschnitt 2.2.1 -Schutzgut
Mensch- sollen die Angaben von Abständen um Siedlungsbereiche/genehmigte
Wohnbaugebiete im Bewertungsmaßstab wie folgt geändert werden: Konfliktintensität gering ab 1.500 m Konfliktintensität mittel 1.100 m bis 1.500 m Konfliktintensität hoch 1.000 m |