Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Errichtung einer nichttragenden Außenwand incl. Ringanker nach Teilabbruch Westflügel" in der Schulstraße im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/078/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Errichtung einer nichttragenden Außenwand
incl. Ringanker nach Teilabbruch Westflügel“ der Antragstellerin Stadt
Südliches Anhalt im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt, Schulstraße
4, Flur 1, Flurstück 360/1, Gemarkung Wörbzig. |