Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Errichtung einer nichttragenden Außenwand incl. Ringanker nach Teilabbruch Westflügel" in der Schulstraße im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/078/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Errichtung einer nichttragenden Außenwand incl. Ringanker nach Teilabbruch Westflügel“ der Antragstellerin Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt, Schulstraße 4, Flur 1, Flurstück 360/1, Gemarkung Wörbzig.