Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt zum Bau einer Industrieanlage
Vorlage
EGSA/072/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau Fungizidproduktion (Regallager, Blocklager, SC-Straße, Anbau Granulation an Gebäude 17, Sozialtrakt, Trafo, Dampferzeuger)“ der Antragstellerin IPT Pergande GmbH, Geschäftsführer Wilfried Pergande, in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau; Flur 5, Flurstücke 1083, 1093 und 1084, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung und Ausnahme von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Maße der baulichen Nutzung für die Grundflächen- (GRZ) und Baumassenzahl (BMZ) für eine GRZ von 0,88 und eine BMZ von 11,28.