Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 -Allgemeines Wohngebiet- "Am Kumptbusch" der OrtschaftGörzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/070/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Errichtung eines Pultdaches an einer Doppelgarage“ des Bauherrn Jens Bober, Am Kumptbusch 6 in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig; Flur 2, Flurstück 21/64, Gemarkung Görzig   im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 -Allgemeines Wohngebiet- "Am Kumptbusch" der Ortschaft Görzig der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung und Ausnahme von der Einhaltung der im Plan festgelegten Baugrenze.