Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Neubau Einfamilienhaus" in der Dorfstraße im Ortsteil Reupzig
Vorlage
EGSA/039/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" im Ortsteil Reupzig der Stadt Südliches Anhalt, Dorfstraße, Flur 1, Flurstücke 31 und 32, Gemarkung Reupzig.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt stimmt der Eintragung einer Vereinigungsbaulast auf dem Flurstück 32 der Flur 1 für das o. g. Bauvorhaben zu.