Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugestzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/2001 "Wohnen am Garten" der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/301/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus, Carport mit Abstellraum“ der Bauherrn Peggy und Andreas Schuhmann, Gartenweg in 06388 Südliches Anhalt, OT Edderitz; Flur 1, Flurstück 1009, Gemarkung Edderitz  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/2001 „Wohnen am Garten“ im Ortsteil Edderitz gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der unter 2.2 der textlichen Festsetzung genannten Traufhöhe des Bebauungsplanes.