Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände oder Bedenken hat. Die Stadt Südliches Anhalt weist die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg darauf hin, dass die Stadt Südliches Anhalt die im 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ enthaltenen Aussagen zu dem Repowering von Windkraftanlagen nur bei einer gesicherten Finanzierung in die kommunalen Planungen aufnehmen kann. |