Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben des Antragstellers UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklung GmbH Lohmen „Errichtung und Betrieb von 18 Windenergieanlagen (WEA)“ im Windenergiepark Hinsdorf für die WEA 6 vom Typ Vestas V 112, 3 MW Nennleistung, Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 112 m, Gesamthöhe 175 m auf dem Flurstück 36 der Flur 3 der Gemarkung Hinsdorf in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 BauGB sowie § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu versagen. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt wird wie folgt begründet:
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