Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung des § 85 Abs. 5 -Örtliche Bauvorschriften- Bauordnung LSA für die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/038/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B
der Planzeichnung der 1. Änderung des Vorhaben-
und Erschließungsplan "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig
der Stadt Südliches Anhalt enthaltenen „Textlichen Festsetzungen“ nicht zu
verlängern. |