Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/028/2011
Aktenzeichen
634004/EGM/Quell 01-11/Zie
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 34 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag des Herrn Sven Kötteritzsch, Schulstraße 20 in 06386 Quellendorf, Flurstück 33/3 der Flur 6 der Gemarkung Quellendorf versagt.

 

Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wird damit begründet, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt, da eine gesicherte Erschließung derzeit nicht gewährleistet ist.