Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag (Eilentscheidung des Bürgermeisters)
Vorlage
EGSA/007/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 30  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Anbau eines Archiv- und Bürogebäudes an Gebäude 1 und dazugehöige Stellflächen“ des Antragstellers IPT Pergande GmbH im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Raffineriestraße, Flur 5, Flurstücke 1096 und 1097, Gemarkung Weißandt-Gölzau.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt stimmt der Übernahme einer Baulast für das sich in Eigentum der Stadt Südliches Anhalt befindliche Flurstück 1097 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau zu.