Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 4 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Angergasse" der Stadt Südliches Anhalt, OT Großbadegast
Vorlage
GRÖ/008/2010
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig im Rahmen der Beteiligung zur Entwurfsplanung des Bebauungsplans Nr. 2 „An der Angergasse“ der Stadt Südliches Anhalt, OT Großbadegast keine Einwände und Bedenken hat.