Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Trebbichau a.d. Fuhne im Rahmen der Anhörung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen- Anhalt 2010 einschließlich Umweltbericht gemäß § 5 Abs. 2 Landesplanungsgesetz
Vorlage
TRE/039/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebbichau a.d. Fuhne beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Trebbichau a.d. Fuhne zum 2. Entwurf des neu zu erarbeitenden Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen- Anhalt folgende Änderungsvorschläge:

 

  1. Die Kriterien für die Ausweisung eines Grundzentrums in den Regionalen Entwicklungsplänen sind so zu gestalten, dass in künftigen Einheitsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern auch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit weniger als 3.000 Einwohnern als Grundzentrum ausgewiesen werden kann.

 

  1. Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Gebiet um Köthen- Staßfurt- Aschersleben“ soll um das gesamte Gebiet der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ erweitert werden.