Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, dass er gemäß § 44 Abs. 3 Nr.10 i.V.m. § 100 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Umschuldung des Restkredites in Höhe von 327.895,54 € von der KfW Bankengruppe zu der Bank vornehmen kann, die den besten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen
2. Auszahlung 100%
3. Zahlungsweise von Zins und Tilgung halbjährlich/nachträglich
4. die Annuitätenrate incl. Zins- und Tilgungsanteil soll die Halbjahresrate von
18.616,35 € nicht übersteigen.
5. die Zinsbindung dieses Darlehens soll für 10 Jahre vereinbart werden.
Der Kredit ist am 15.11.2006 aufzunehmen. Der Stadtrat ist in seiner darauf folgenden Sitzung darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank der Kredit umgeschuldet wurde.