Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/076/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt, dass die Gemeinde Weißand-Gölzau den Antrag der Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum auf Erteilung einer Genehmigung auf Ausnahme und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) für die Maßnahme „Nutzungsänderung zu Imbiss mit Gastraum, Kaffeebereich auf Westseite und Biergarten auf Ostseite mit Außenbewirtung mit 40 Sitzplätzen, Personal-, Lager-, Büroraum, Eingangsbereich, Damen WC mit separatem Duschraum, Herren WC mit Behinderten WC und Dusche, Flur“ auf dem Grundstück Raffineriestraße 20 ablehnt.

Die Ablehnung erfolgt i. V. m. § 9  Baunutzungsverordnung, da die im Lageplan des Bauantrages eindeutig dargestellte Wohnnutzung nicht den Festlegungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ entspricht.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau versagt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 30 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Nutzungsänderung zu Imbiss mit Gastraum, Kaffeebereich auf Westseite und Biergarten auf Ostseite mit Außenbewirtung mit 40 Sitzplätzen, Personal-, Lager-, Büroraum, Eingangsbereich, Damen WC mit separatem Duschraum, Herren WC mit Behinderten WC und Dusche, Flur“ für das Grundstück Raffineriestraße 20, Flur 5, Flurstück 120/52 Gemarkung Weißandt-Gölzau des Bauherrn Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum, da die im Lageplan des Bauantrages eindeutig dargestellte Wohnnutzung den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau widerspricht.