Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungname der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/075/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt, dass die Gemeinde Weißand-Gölzau den Antrag der Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum auf Erteilung einer Genehmigung auf Ausnahme und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) für die Maßnahme „Nutzungsänderung zu Betriebsleiterwohnung EG rechts, Betriebsleiter des Imbisses“ im Grundstück Raffineriestraße 20 ablehnt. Die Ablehnung erfolgt i. V. m. § 9 Abs. 3 Baunutzungsverordnung, da im Gebäude Raffineriestraße 20, Flurstück 120/52 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau keine gewerbliche Nutzung der Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum durch Betreiben eines Imbisses erfolgt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau versagt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 30 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag auf Genehmigung „Nutzungsänderung zu Betriebsleiterwohnung EG rechts, Betriebsleiter des Imbisses“ für das Grundstück Raffineriestraße 20, Flur 5, Flurstück 120/52 Gemarkung Weißandt-Gölzau des Bauherrn Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum, da im zuvor genannten Grundstück keine gewerbliche Nutzung der Hand in Hand g GmbH Multikulturelles Zentrum durch Betreiben eines Imbisses erfolgt und das Vorhaben somit den planrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau widerspricht.