Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 "Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz" der Stadt Köthen
Vorlage
GRÖ/105/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dohndorf – Löbnitzer Kreuz““ der Stadt Köthen keine Einwände und Bedenken hat.  Die im Plan ausgewiesene Fläche für Ausgleichspflanzungen in der Gemarkung Wörbzig wird in die 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau übernommen.