Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt in Ergänzung des Beschlusses Nr. WEI/GR-10-02/2009 des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 26.03.2009 auf der Grundlage des § 31 (2) BauGB die Befreiung von der Festsetzung als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Pumpstation Löschwasser gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau für den Bauantrag des Bauherrn Werbeagentur Kuhn „Errichtung einer Sammelhinweiswerbeanlage“ Raffineriestraße, Flur 5, Flurstück 1068 in der Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 4 für den geänderten Standort. Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau erklärt in Ergänzung des Beschlusses Nr. WEI/GR-10-02/2009 des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 26.03.2009 auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 30 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Errichtung einer Sammelhinweiswerbeanlage“ des Bauherrn Werbeagentur Kuhn, Raffineriestraße, Flur 5, Flurstück 1068 in der Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 4 für den geänderten Standort. |