Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage "An den Ellern" der Gemeinde Weißandt-Gölzau
Vorlage
WEI/014/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau hat eine Größe von ca. 3,4 ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstück   183                     

im Osten     :  Flurstück   159; (Gnetscher Weg)

im Süden    :  Flurstücke 169, 160                  

im Westen  :  Flurstück    235 der Flur 4 (Nesselbach)

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.