Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage "An den Ellern" der Gemeinde Weißandt-Gölzau
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage "An den Ellern" der Gemeinde Weißandt-Gölzau
Vorlage
WEI/014/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau
beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet
Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß
dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs.
1 BauGB. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 erfolgt gemäß § 13 BauGB
im vereinfachten Verfahren.
Der räumliche Geltungsbereich
des Plangebietes in der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau hat eine Größe
von ca. 3,4 ha und wird begrenzt durch:
im Norden: Flurstück 183
im Osten:Flurstück159; (Gnetscher Weg)
im Süden:Flurstücke 169, 160
im Westen:Flurstück235 der Flur 4 (Nesselbach)
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.