Der Gemeinderat der Gemeinde
Edderitz beschließt für den Bebauungsplan Nr. 02/2009 „Werkstraße Edderitz“
der Gemeinde Edderitz die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom
25.05.2009 bis zum 26.06.2009.
Der Öffentlichkeit wird
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird beschlossen,
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten
und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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