Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 3 der Gemarkung Edderitz hat eine Größe von ca. 1,2 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Teilfläche des Flurstücks 1008 im Osten : Flurstück 1011, Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1013 im Süden : Teilflächen der Flurstücke 1008 und 1013 im Westen : Teilfläche des Flurstücks 1008 Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |