Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 "Werkstraße Edderitz" der Gemeinde Edderitz
Vorlage
EDD/021/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur  3 der Gemarkung  Edderitz hat eine Größe von ca. 1,2 ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :   Teilfläche des Flurstücks 1008                       

im Osten     :   Flurstück  1011, Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1013

im Süden    :   Teilflächen der Flurstücke 1008 und 1013                  

im Westen  :   Teilfläche des Flurstücks 1008

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.