Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/010/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt, dass die Gemeinde Weißand-Gölzau den Antrag der Hand in Hand gGmbH Multikulturelles Zentrum auf Erteilung einer Genehmigung auf Ausnahme und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) für die Maßnahme „Nutzungsänderung Mehrzweckräume, Imbiss mit Veranstaltungsraum EG links, Damen WC EG rechts, Herren WC EG links und Dusch/Waschraum mit Behinderten WC KG links, zugehöriger Treppenhausteil, Außenbereich auf dem Grundstück max. 40 Sitzplätze einschließlich der Errichtung eines Beherbergungsgewerbes“ auf dem Grundstück Raffineriestraße 20 ablehnt.

Die Ablehnung erfolgt i. V. m. § 9  Baunutzungsverordnung, da durch die Herstellung des in der Begründung zum Antrag auf Ausnahme und Befreiung dargestellten Gesamtvorhabens die Errichtung eines Beherbergungsgewerbes an dem genannten Standort auf Grund der bereits bestehenden Immissionswerte (Lärm) zu großen Spannungen und Konfliktpotenzial im Plangebiet führen würde und so dem eigentlichen Planungsziel des Bebauungsplanes B 4, in erster Linie Schutz bereits bestehender Arbeitsplätze und anschließend möglichst ungehinderte Schaffung neuer Arbeitsplätze, entgegensteht.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau versagt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 30 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Nutzungsänderung Mehrzweckräume, Imbiss mit Veranstaltungsraum EG links, Damen WC EG rechts, Herren WC EG links und Dusch/Waschraum mit Behinderten WC KG links, zugehöriger Treppenhausteil, Außenbereich auf dem Grundstück max. 40 Sitzplätze einschließlich der Errichtung eines Beherbergungsgewerbes“ für das Grundstück Raffineriestraße 20, Flur 5, Flurstück 120/52 Gemarkung Weißandt-Gölzau des Bauherrn Hand in Hand gGmbH Multikulturelles Zentrum, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau widerspricht.