Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz stimmt dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schortewitz zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schortewitz sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht. Die nach § 4 (2) BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen, ggf. ist eine erneute Stellungnahme nach § 4 (2) BauGB einzuholen. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schortewitz und der Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 08.12.2008 bis einschließlich 09.01.2009 Montag, Mittwoch von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr Dienstag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ im Fachbereich III, Zimmer 103, Hauptstraße 31 in 06369 Weißandt-Gölzau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 (2) der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller aber hätten im Verfahren geltend gemacht werden können.
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