Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt in
seiner Sitzung am 17.11.2008 das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des
Mehrzwecksaales im Objekt der Freizeitoase, Ernst-Thälmann Str. 48 in
Edderitz zu sportlichen Zwecken gemäß der Regelung § 3a der Gebührensatzung
für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des soziokulturellen Zentrums der
Gemeinde Edderitz wie folgt: |
Bei Gebrauchsüberlassung für einmalige Veranstaltungen hat der Benutzer einen pauschalen Unkostenbeitrag, insbesondere für Heizung und den laufenden Unterhalt zu bezahlen. Der Pauschalsatz für den 1.Tag beträgt ….,00 EUR in den Sommermonaten (April bis September)
….,00 EUR in den Wintermonaten (Oktober bis März) ….,00 EUR für jeden weiteren Tag. Bei Gebrauchsüberlassung für einen regelmäßigen Betrieb wird ein Entgelt in Höhe von ..,00 EUR pro angefangener Nutzungseinheit (60 Min.) in den Sommermonaten (April bis September) …,00 EUR pro angefangener Nutzungseinheit (60 Min.) in den Wintermonaten (Oktober bis März) erhoben |