Betreff
Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages
Vorlage
ZEH/019/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Entsprechend § 24 Abs. 5
Satz 1 der Gemeindeordnung - GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) in der
derzeit geltenden Fassung erklärt der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz den
Einwohnerantrag vom 18.09.2006 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches
Anhalt am 22.09.2008) einschließlich des Nachtrages vom 20.10.2008 (Posteingang
bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ am 23.10.2008) zur
erneuten Anhörung der Bürger zur Thematik „Wahlalternativen – Anschluss an
die Einheitsgemeinde Zörbig-„ für unzulässig.
Der Einwohnerantrag ist zurückzuweisen. |