Betreff
Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages
Vorlage
ZEH/019/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend § 24 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung - GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) in der derzeit geltenden Fassung erklärt der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz den Einwohnerantrag vom 18.09.2006 (Posteingang  bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt am 22.09.2008) einschließlich des Nachtrages vom 20.10.2008 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ am 23.10.2008) zur erneuten Anhörung der Bürger zur Thematik „Wahlalternativen – Anschluss an die Einheitsgemeinde Zörbig-„ für unzulässig.  Der Einwohnerantrag ist zurückzuweisen.