Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Erhebung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet "Altstadt-Gröbzig"
Vorlage
GRÖ/094/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. GRÖ-SR-35-04/2007 des Stadtrates der Stadt Gröbzig vom 26.04.2007.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, dass die nach § 154 Baugesetzbuch  für das Sanierungsgebiet „Altstadt-Gröbzig“ zu erhebenden Ausgleichsbeträge für die Eigentümer der im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke in Form einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Stadt Gröbzig und dem jeweiligen Grundstückseigentümer vor Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erhoben werden sollen.