Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "An der ehemaligen Zuckerfabrik" der Gemeinde Schortewitz
Vorlage
WEI/053/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, dass die Gemeinde Weißandt-Gölzau im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der ehemaligen Zuckerfabrik“ der Gemeinde Schortewitz keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.