Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna legt als Wahltag für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Libehna, den 02. März 2008 fest.
Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs.3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 16. März 2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA).
Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 05.02.2008, 18.00 Uhr, fest
(§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).
Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Libehna wird auf den 14.02.2008
festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).