Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Maasdorf beschließt auf der Grundlage des § 44 Abs. 3 Satz 18. Gemeindeordnung LSA sowie des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung die Aufstellung der 3. Änderung des rechtskräftigen gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau.
Der Änderungsbereich umfasst eine zurzeit nicht beplante Fläche im südöstlichen Bereich der Gemeinde Edderitz und ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Herstellung von Baurecht für das an diesem Standort betriebene Objekt „Westerndorf Edderitz“ durch die Ausweisung der Fläche gemäß § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet, das der Erholung dient.
Der Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.