Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau
Vorlage
EDD/071/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der  Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und   Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau.

Als Form der  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ in Weißandt-Gölzau festgelegt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.