Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Form der Erhebung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet "Altstadt-Gröbzig"
Vorlage
GRÖ/119/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, dass die nach § 154 Baugesetzbuch für das Sanierungsgebiet „Altstadt-Gröbzig“ zu erhebenden Ausgleichsbeträge für die Eigentümer der Im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke in Form
einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Stadt Gröbzig und dem jeweiligen Grundstückseigentümer vor Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
alternativ
eines Bescheides der Stadt Gröbzig an den jeweiligen Grundstückseigentümer nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
erhoben werden sollen.