Sitzung: 25.04.2018 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: EGSA/039/2018
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-27-04/2018 |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf Grundlage des § 36 GVG i.V.m dem Runderlass
des MJ, MI und des MS LSA vom 20.12.2007, geändert durch gemeinsamen
Runderlass vom 15.01.2013, die in die Vorschlagsliste (Anlage) aufzunehmenden
Schöffen in Erwachsenenstrafsachen. |