Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-27-04/2018

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf Grundlage des § 36 GVG i.V.m dem Runderlass des MJ, MI und des MS LSA vom 20.12.2007, geändert durch gemeinsamen Runderlass vom 15.01.2013, die in die Vorschlagsliste (Anlage) aufzunehmenden Schöffen in Erwachsenenstrafsachen.