Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 24, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-22-03/2018

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG)  und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2 in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG.