Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse“ im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wir gebilligt.

 

Die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse“ des Ortsteiles Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.