Sitzung: 20.03.2018 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/031/2018
Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage
des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass die Stadt Südliches Anhalt
zu den Änderungen und Festlegungen des Planfeststellungsverfahren gemäß § 17d
Bundesfernstraßengesetz für das Bauvorhaben „Neubau der Bundesstraße B 6n,
Planungsabschnitt 17, Ortsumgehung Köthen (Anhalt) – BAB 9“ im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld in den Gemarkungen Großbadegast, Reupzig, Libehna,
Meilendorf, Cosa, Hinsdorf, Zehbitz, Prosigk, Scheuder (alle Stadt Südliches
Anhalt), Salzfurtkapelle (Stadt Zörbig), Tornau vor der Heide, Lingenau
(Stadt Raguhn-Jeßnitz) und Libbesdorf (Gemeinde Osternienburger Land)
folgende Einwände und Bedenken hat. 1. Aufgrund der Veränderung der Höhe des
Bauwerkes die Forderung Wildschutzzäune entlang der Straße
aufzustellen. 2.
Problematik des Umganges mit der Vernässung
- des Weiteren abführend unserer vernässten Flächen, dass das
zukünftig gewährleistet sein muss. 3.
E/A Maßnahmen entlang der Straße, die sowohl aus der unternehmerischen Sicht der anliegenden Bauern und aus Sicht der
Anwohner einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen sind. 4.
Lärmschutzmaßnahmen /Lärmpegel – Überprüfung inwieweit durch die Erhöhung des Bauwerkes hier auch andere Prämissen
zu setzen sind. |