Sitzung: 20.03.2018 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/030/2018
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2 in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG. |