Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeiser zu
berechtigen, gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 i.V. m. § 108 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der
derzeit gültigen Fassung, ein Darlehen in Höhe von 109.774,31 €
aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten
Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
1. Das Darlehen ist als
Annuitätendarlehen aufzunehmen.
2. Auszahlung 100 %.
3. Zahlungsweise Zins und
Tilgung halbjährlich nachträglich nach Darlehensauf-
Nahme.
4. Die Zinsbindung soll 10
Jahre betragen.
5. Die Laufzeit soll 10 Jahre
betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen
Vollständig getilgt sein.
6. Das Darlehen ist zum
15.08.2018 aufzunehmen.
7. Zins und Tilgung sind
erstmals zum 15.02.2019 zu zahlen.
Der Stadtrat ist nach
Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu
welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.
|