Sitzung: 20.02.2018 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/004/2018
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wir gebilligt. Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ des Ortsteiles Edderitz der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |